Leihmutterschaft

Die Möglichkeit der Leihmutterschaft kann für Paare von großer Bedeutung sein, die mit medizinischen oder sozialen Hürden bei der Erfüllung ihres Kinderwunsches konfrontiert sind. Bei diesem Verfahren wird eine dritte Person als Leihmutter eingebunden, um eine Schwangerschaft für die intendierten Eltern auszutragen. Obwohl es sich um eine anspruchsvolle und komplexe Behandlungsoption handelt, bietet sie vielversprechende Aussichten.

Was versteht man unter dem Begriff Leihmutterschaft?

Leihmutterschaft bezieht sich auf eine Behandlung, bei der ein Embryo – entstanden aus der Befruchtung der Eizellen der intendierten Mutter oder einer Spenderin mit den Spermien des Partners oder eines Spenders – in die Gebärmutter einer anderen Frau übertragen wird. Diese Frau, die Leihmutter, trägt den Embryo aus und ermöglicht es dem Paar, Eltern zu werden.

Wann kann Leihmutterschaft in Betracht gezogen werden?

Leihmutterschaft ist insbesondere dann eine Option, wenn die werdende Mutter keine Gebärmutter hat oder aus medizinischen Gründen nicht schwanger werden kann, ohne ihr Leben zu gefährden.

Wie verläuft das Verfahren der Leihmutterschaft?

Der Prozess beginnt mit einer IVF-Behandlung, bei der Eizellen und/oder Spermien des Paares verwendet werden. Gleichzeitig wird die Gebärmutterschleimhaut der Leihmutter mit sorgfältig ausgewählten Medikamenten vorbereitet, um die besten Voraussetzungen für die Einnistung des Embryos zu schaffen. Der Embryo wird dann unter genauer Ultraschallkontrolle in die Gebärmutterhöhle der Leihmutter übertragen.

Warum sich für uns entscheiden sollten?

Unser einfühlsames Team begleitet Sie auf jedem Schritt der Behandlung: 

  • Eine einfühlsame und kompetente Unterstützung während des gesamten Prozesses.
  • Klare rechtliche Bestimmungen und Richtlinien sowohl in Zypern als auch an ausgewählten Standorten im Ausland.
  • Internationale Koordinatoren, die Ihre Sprache sprechen und Ihnen bei jeder Phase des Prozesses zur Seite stehen.

Unsere Begleitung im Überblick

Sorgfältige Auswahl. Gemeinsam mit Ihnen evaluieren wir Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche.

Umfassende Untersuchung. Ihre ausgewählte Leihmutter wird einer gründlichen medizinischen und psychologischen Untersuchung unterzogen, um sicherzustellen, dass sie körperlich und emotional für die Leihmutterschaft geeignet ist.

Rechtliche Vereinbarung. Die rechtlichen Aspekte werden sorgfältig besprochen und festgelegt. Wir stellen sicher, dass alle notwendigen Vereinbarungen und Verträge im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehen.

Zyklus-Synchronisation. Die Zyklus-Synchronisation zwischen der Leihmutter und der Eizellspenderin bzw. der intendierten Mutter ist von entscheidender Bedeutung, um optimale Voraussetzungen für den Embryotransfer zu schaffen.

Hormontherapie. Die Hormontherapie wird individuell angepasst, um die Gebärmutterschleimhaut der Leihmutter optimal für die Einnistung des Embryos vorzubereiten.

Embryotransfer. Unter genauer Überwachung erfolgt der Embryotransfer in die Gebärmutter der Leihmutter. Dieser Schritt wird präzise durchgeführt, um die besten Chancen auf eine erfolgreiche Schwangerschaft zu gewährleisten.

Schwangerschaftserfolg. Nach dem Embryotransfer begleiten wir Sie während der gesamten Schwangerschaft und stehen Ihnen für medizinische Fragen und emotionale Unterstützung zur Seite.

Rechtliche Voraussetzungen in Zypern

Die Durchführung einer Leihmutterschaft auf Zypern unterliegt bestimmten rechtlichen Bestimmungen, die im Mai 2015 eingeführt wurden. Diese Regelungen gelten insbesondere für verheiratete Paare oder Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft, die ihren Wohnsitz auf Zypern haben. Es ist daher zu beachten, dass aktuell Personen ohne Wohnsitz auf Zypern, keine Möglichkeit haben, eine Leihmutterschaftsbehandlung auf Zypern durchzuführen.

Für interessierte Paare gelten folgende rechtliche Anforderungen

Bericht eines Gynäkologen. Dieser bestätigt, dass die Frau des Paars aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, ein Kind auszutragen, und erläutert die Gründe dafür.

Bericht eines Psychiaters. Dieser gibt Aufschluss über die psychische Verfassung des Paares und dessen Eignung für eine Leihmutterschaft.

Polizeiliches Führungszeugnis. Insbesondere in Bezug auf sexuelle Ausbeutung von Kindern wird ein solches Zertifikat verlangt

Wichtige Hinweise

  • Keine Adoption erforderlich. Eine Adoption des Kindes, das durch eine Leihmutterschaft geboren wird, ist nicht erforderlich, da die Leihmutter keinerlei Rechte am Kind hat.
  • Eigenverantwortliche Auswahl. Die Auswahl der Leihmutter liegt in der Verantwortung des Paares. Wir können Ihnen Vorschläge unterbreiten und Ihnen bei der ersten Kontaktaufnahme helfen. Letztendlich obliegt die Wahl der Leihmutter jedoch allein Ihnen.
  • Finanzielle Vereinbarung. Zwischen dem Paar und der Leihmutter wird eine finanzielle Vereinbarung getroffen, in der die Kompensation für die Leihmutter festgelegt wird. Hierbei sind angemessene Aufwendungen wie beispielsweise medizinische Kosten, Kleidung, Reisen, diätetische und ergänzende Bedürfnisse während der Schwangerschaft sowie Verdienstausfall berücksichtigt.
  • Keine kommerziellen Agenturen. Kommerzielle Agenturen sind nicht berechtigt, in den Prozess einzugreifen.

Wir verstehen, dass dieser Prozess eine anspruchsvolle Entscheidung ist, aber mit unserer Erfahrung und Unterstützung können Sie sicher sein, dass Sie auf Ihrem Weg zum Elternglück nicht allein sind.